Kündigung Mietvertrag Nach Abmahnung Muster: Download Word Editierbar und PDF

| Kündigung Mietvertrag Nach Abmahnung |
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Kündigung Mietvertrag Nach Abmahnung vorlage: Was ist das und wofür wird sie verwendet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung in der [Adresse der Wohnung] fristgerecht nach erfolgter Abmahnung. Die Abmahnung wurde am [Datum der Abmahnung] ausgesprochen und die darin genannten Mängel wurden trotz angemessener Fristsetzung nicht behoben.
Ich bitte um Bestätigung dieser Kündigung und um Vereinbarung eines Übergabetermins für die Wohnung. Bitte senden Sie mir auch die Kaution zurück, abzüglich eventueller offener Forderungen.
Ich bedanke mich für die bisherige Wohnmöglichkeit und hoffe auf eine reibungslose Abwicklung des Mietverhältnisses.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]Kündigung Mietvertrag Nach Abmahnung vorlage: So wird sie geschrieben
Um einen Mietvertrag nach einer Abmahnung zu kündigen, müssen bestimmte Schritte eingehalten werden. Zunächst sollte die Abmahnung schriftlich verfasst und dem Mieter zugestellt werden. In der Abmahnung sollten die konkreten Verstöße gegen den Mietvertrag detailliert aufgeführt werden. Es ist wichtig, dass die Abmahnung klar und verständlich formuliert ist, um dem Mieter die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern.
Nachdem die Abmahnung ausgesprochen wurde und der Mieter die Möglichkeit hatte, sich zu äußern, kann die Kündigung des Mietvertrags erfolgen. Die Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen und dem Mieter ordnungsgemäß zugestellt werden. In der Kündigung sollten die Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses nochmals ausführlich dargelegt werden.
Es ist wichtig, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird, die im Mietvertrag festgelegt ist. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.
Nach Erhalt der Kündigung hat der Mieter die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Sollte der Mieter keinen Widerspruch einlegen, endet das Mietverhältnis zum vereinbarten Termin. Im Falle eines Widerspruchs kann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, daher ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen.
